(Preise gültig ab 01.01.2012)
Der allgemeine Einheitspreis gilt gemäß § 1 (AVBWasserV) für Anschlussnehmer, die ihren Trinkwasserbedarf ausschließlich aus dem Versorgungsnetz von TWL decken.
Der Trinkwasserpreis setzt sich aus dem Preis für die abgenommene Trinkwassermenge und einem Jahresgrundpreis für die Bereitstellung des Trinkwasserzählers zusammen.
Der Verbrauchspreis beträgt nach dem gemessenen Verbrauch
| brutto |
|---|
| 1,92 Euro pro m³ |
Im Grundpreis sind enthalten: die Kosten für Bereitstellung, Ablesung, Instandhaltung, Wartung der Messgeräte sowie die turnusmäßige Auswechslung und Eichung nach dem Eichgesetz. Er ist abhängig von der Nenngröße bzw. Nennweite der von TWL vorgehaltenen Messeinrichtung und beträgt für:
| Nenngrößen | brutto |
|---|---|
| Bis 5 m³ pro Stunde | 60,62 Euro pro Jahr |
| Bis 12 m³ pro Stunde | 75,63 Euro pro Jahr |
| Bis 20 m³ pro Stunde | 100,88 Euro pro Jahr |
Die Umsatzsteuer wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe in Rechnung gestellt, derzeit 7 %.
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